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  Zuchtverein und Zuchterlaubnis
 

Seit Januar 2012 habe ich offiziell die Erlaubnis  des Veterinäramtes, dass ich eine Hundezucht  gem.  § 11 Abs. 1 Nr. 3a des Tierschutzgesetzes betreiben darf.
Bei der Überprüfung durch den Amtstierarzt wurden die Räumlichkeiten besichtigt, die richtige Hundehaltung (keine Zwingerhaltung) in Augenschein genommen, einen  Auszug aus dem Strafregister (aktuelles polizeiliches Führungszeugnis) beantragt und eine Sachkundeprüfung (Hundepflege, Hundezucht und Prägephasen) durchgeführt.

Als verantwortungsvolle Züchterin bin ich seit März 2011 in den Zuchtverein IHR e.V. und NCV e.V. eingetreten.




Im IHR e.V. konnte ich auch den Züchternamen schützen.


Der Verein bietet nicht nur regen Austausch im Forum an, sondern auch sehr interessante Seminare und Fortbildungen.
Die Teilnahme ist Ehrensache, denn ich möchte immer, zum Wohle meiner Hunde, gut informiert sein.
Wie über















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